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Wir geben Ihrer Zukunft Sicherheit!

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Private Krankenvollversicherung

Privat Krankenversicherte profitieren oftmals von besseren Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer kann sich privat versichern?                                                                                                     Anders wie bei Selbstständigen und Beamten müssen Angestellte ein gewisses Einkommen erzielen um sich privat Krankenversichern zu können. Für Arbeitnehmer gilt hier die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese beträgt ab dem 01.01.2021 für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 64.350,00 EUR p.a. bzw. 5.362,50 EUR monatlich. Das ist im Vergleich zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 ein Anstieg von 150€ im Monat. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, haben Beschäftigte keinen Anspruch auf den privaten Gesundheitsschutz. Darüber hinaus müssen Privatpatienten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie im kommenden Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

Wie kann ich wechseln?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können die Versicherung jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln.

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