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Altersvorsorge

Personenversicherung

Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sogenannte Anwartschaft).

Beamte und Gleichgestellte (Richter und Berufssoldaten) zahlen zwar keine eigenen Beiträge ein, dafür sind die Gehälter dieses Personenkreises von Anfang an niedriger bemessen als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.

Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führen muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.
Das Rentenniveau sinkt seit Jahren - weshalb die Bundesregierung unabhängig von der regulären Rente im Jahr 2002 staatlich geförderte Rentenprogramme eingeführt hat. Wir können Ihnen weiterhelfen:

Fordern Sie hier Ihr kostenloses und maßgeschneidertes Angebot an

Anrede*:
Geburtsdatum*:

Kriterien

Wichtigkeit

Altersrenten im Vergleich

     

Verwendungsvielfalt

 

Basis Rente

Riester Rente

Private Rente

Betriebsrente

Beleihbarkeit

 

nein

eingeschrängt

ja

nein

Hinterbliebenenschutz

 

nein

eingeschrängt

ja

ja

Kapitalwahlrecht

 

nein

30%

100%

30 - 100%

Leistungsbeginn vor 60 möglich

 

nein

nein

ja

nein

Schutz vor Hartz IV / ALG II

 

ja

ja

eingeschrängt (Verwertungsklausel)

ja

Übertragbarkeit

 

nein

eingeschrängt

ja

nein

Veräußerbarkeit

 

nein

eingeschrängt

ja

nein

Vererbbarkeit

 

nein

eingeschrängt

ja

nein

Steuerliche Vorteile

         

Förderung der Beiträge

 

60% ab 2005 steigend

100% bis 2.100€ p.a.

nein

100%

günstige Besteuerung der
Leistung (Rente)

 

100%

100%

18 - 26% (Ertragsanteil 55-65J.)

100%

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